Allgemeine Geschäftsbedingungen und AVG

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) von P&M Soccer Events. Hier können Sie nachlesen, welche Vereinbarungen gelten und wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen. 

Das Seniorenwochenende ist ab 18 Jahren zugänglich. Wenn es Minderjährige in einer Fußballmannschaft gibt, ist das kein Problem. Die Person, die sich anmeldet, sollte die Organisation darüber informieren, dass sie aufgrund von Alkoholkonsum ein andersfarbiges Band erhalten wird..

Die Teilnahme am Turnier erfolgt auf eigene Gefahr. 

Hausordnung/Regeln Ferienpark Duinrell und P und M Fußballveranstaltungen Holland

Unser Ziel ist es, Ihnen einen fantastischen Aufenthalt in Duinrell zu ermöglichen. Um diesen Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir eine Reihe von Regeln und Richtlinien aufgestellt. Mit der Anmeldung für das Fußballwochenende und dem Betreten des Duinrell-Geländes erklären Sie sich mit diesen Regeln und Vorschriften einverstanden.

Feuer oder Unfall:

Im Falle eines Brandes/Unfalls alarmieren Sie sofort die Feuerwehr/Ambulanz (Tel.-Nr. 112) und anschließend die Duinrell-Geschäftsleitung (070) 5155 333.

Legitimation des Zugangs:

Die Gäste müssen sich auf Anfrage ausweisen können. Wenn Gäste sich nicht ausweisen können, behält sich Duinrell das Recht vor, sie nicht zu beherbergen. Dies kann mit Armbändern geschehen, die von P&M Soccer Events zur Verfügung gestellt werden Car Pass: Ein Car Pass erlaubt Ihnen, den Park während Ihres Aufenthalts mit Ihrem Fahrzeug zu betreten. Der mit dem Nummernschild versehene Ausweis sollte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn Sie sich in Duinrell aufhalten.

Anspruchsberechtigte Person:

Duinrell ist berechtigt, Personen, Tieren, Fahrzeugen und Campingausrüstungen den Zutritt zu/den Aufenthalt in Duinrell zu verweigern. Den Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Allgemeine Bedingungen für die Freizeitgestaltung:

Während eines Aufenthalts in Duinrell gelten außerdem die Erholungsbedingungen (auf der Grundlage der Recron-Bedingungen für Ferienanlagen und -häuser), die an der Rezeption von Duinrell eingesehen werden können und auf Anfrage ausgehändigt werden.

Beschädigung:

Schäden an Gebäuden, Vegetation und anderem Eigentum von Duinrell sowie Schäden infolge von Bodenverunreinigungen, Containern oder Verschmutzungen jeglicher Art werden in Rechnung gestellt.

Haftung:

Duinrell haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust, Feuer, Verletzungen oder Unfälle jeglicher Art. Schließfächer können an der Rezeption des Duinrell gemietet werden. Sanitäre Anlagen: Bitte halten Sie die sanitären Anlagen sauber. Bitte benutzen Sie die Abfallbehälter und Hygieneboxen. Chemische Toiletten können in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden. Das Wasser aus dem Wasserhahn ist Trinkwasser. Die Abflüsse sind nur für Spülwasser bestimmt. Müll: Müll/Hausmüll bitte in Plastiksäcken in den Containern entsorgen (Müllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich) und Glas nur in den speziellen Glascontainern.

Beaufsichtigung und Verhalten Raucherpolitik:

In den Duingalows, den Duinhosten und den öffentlichen Bereichen von Duinrell ist das Rauchen verboten.

Alkohol sowie weiche und harte Drogen:

Der Konsum weicher und harter Drogen sowie übermäßiger Alkoholkonsum sind streng verboten (ebenso wie Trunkenheit in der Öffentlichkeit). Duinrell kann den Gast aus den Räumlichkeiten entfernen, wenn dies festgestellt wird.

Verbot:

Es ist verboten: Löcher und Gräben auszuheben, Abwässer in den Boden zu leiten, eigene Boote auf den Gewässern zu fahren, Feuerwerkskörper zu zünden, Bäume, Pflanzen oder Sträucher zu beschädigen und in den Wäldern zu rauchen.

Aggression:

Jede Form von aggressivem Verhalten gegenüber Gästen und/oder dem Personal von Duinrell wird nicht geduldet. Bei Feststellung eines solchen Verhaltens schaltet Duinrell die Polizei ein und ist berechtigt, den Beteiligten den Zugang zu und den Aufenthalt in Duinrell zu verweigern.

Lärmnorm:

Die Belästigung anderer Gäste durch Lärm, Ballspiele usw. ist nicht gestattet. Audiogeräte dürfen außerhalb der eigenen Unterkunft nicht zu hören sein. Bei Lärmbelästigung oder lärmendem Verhalten kann Duinrell den Betroffenen sofort den Zutritt und/oder den Aufenthalt in den Räumlichkeiten verweigern. Nachtruhe: Während der Nachtruhe von 23.00 bis 7.00 Uhr ist die Schranke geschlossen und Kraftfahrzeuge sind nicht zugelassen. Das Verlassen von Duinrell vor 7.00 Uhr morgens ist daher mit motorisierten Fahrzeugen nicht möglich. Zuwiderhandlungen werden Konsequenzen haben. Wenn Sie nach 23 Uhr in Duinrell ankommen, können Sie Ihr Auto zwischen 23 Uhr und 7 Uhr auf dem Parkplatz P1 abstellen. 

Höchstgeschwindigkeit:

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km pro Stunde. Hupen und unnötiges Fahren von Autos und Motorrädern sind nicht erlaubt. Motorroller mit einem gelben Nummernschild dürfen in Duinrell nicht fahren. Ein blaues Nummernschild ist jedoch erlaubt. Das Fahren mit allen Fahrzeugen, auch mit Fahrrädern, und das Fahren mit Gokarts im Vergnügungspark und in den Wäldern und Dünen ist nicht gestattet.

Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn Sie mit Ihrem Aufenthalt in Duinrell nicht zufrieden sind, teilen Sie uns dies bitte an Ort und Stelle mit. So haben wir die Möglichkeit, uns um Ihre Beschwerde zu kümmern.

Bei Feststellung eines Verstoßes gegen die oben genannte Hausordnung ist Duinrell berechtigt, den Betroffenen den Zutritt/Aufenthalt in Duinrell unverzüglich zu verweigern. Bei Duinrell gilt eine Politik der Nicht-Rückerstattung.

Stornierung der Teilnahme/Aufenthalt:

- Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung.

- Wir weisen darauf hin, dass Spieler/Nichtspieler, die ihre Teilnahme stornieren, sich an ihre Reiseversicherung wenden sollten, um nach Möglichkeit eine vollständige Erstattung zu erhalten.

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zu 2 Wochen nach der Anmeldung über das Anmeldeformular möglich. Bezahlte Anmeldegebühren können daher nach 2 Wochen nicht mehr zurückerstattet werden!

Aufgrund der Beschaffung und der anfallenden Kosten ist eine Rückerstattung der gesamten Teilnahmegebühr nach Bezahlung des Aufenthaltes nicht möglich. 

Zusätzliche Informationen noch von P&M Soccer Events Holland

Alle Mannschaftsleiter müssen sicherstellen, dass ihre Mannschaft für die Dauer der Reise ausreichend versichert ist. Die Mannschaftsführer werden gebeten, ihre Mannschaften auf alle Gefahren aufmerksam zu machen, die mit der von ihnen ausgeübten Sportart verbunden sein können. Die Mannschaftsführer sind verpflichtet, jederzeit für das Wohlergehen und das ordnungsgemäße Verhalten ihrer Spieler und Begleiter zu sorgen.

  • P&M Soccer Events Holland kann nicht für Diebstahl und/oder Sachbeschädigung und eventuellen Alkoholkonsum oder Alkoholmissbrauch haftbar gemacht werden.
  • Die Anmeldungen gelten erst dann als endgültig, wenn auch die Anmeldegebühr und die Unterkunft vollständig bezahlt sind. 
  • Jede Mannschaft ist verpflichtet, bei ihren eigenen Spielen einen eigenen Linienrichter zu stellen. 
  • Jede Mannschaft stellt genügend Spieler (11 Personen) für die zugewiesenen Spiele
  • Personen auf dem Turniergelände, die nicht im Besitz eines gültigen Turnier- oder Partybands sind, können des Geländes verwiesen werden.
  •  Auf dem gesamten Sportgelände der Vereine, in denen die Spiele ausgetragen werden, und im Ferienpark Duinrell sind der Konsum, der Besitz, die Abgabe und/oder der Handel von weichen und harten Drogen strengstens verboten. Wenn weiche oder harte Drogen im Spiel sind, werden die Organisatoren den betreffenden Teilnehmer vom Gelände verweisen und ihm die weitere Teilnahme am Turnier und am Ferienpark untersagen. Im Falle harter Drogen wird auch die Polizei hinzugezogen. 
  • Personen, die während des Turniers Schäden am Eigentum des Vakantiepark Duinrell und/oder auf einem der Sportkomplexe verursachen, werden vom Vakantiepark Duinrell oder dem Verein haftbar gemacht. Sollte die Identität dieser Personen unbekannt bleiben, wird der eingetragene Verein und/oder der Mannschaftskapitän für den entstandenen Schaden haftbar gemacht. Im Falle von Vorsatz wird die Polizei von den Organisatoren benachrichtigt. Die Organisation kann einer Person oder Mannschaft auch den Zugang zum Turnier oder zur Anlage verweigern. Entstandene Schäden müssen sofort beglichen werden.

 

Unvorhergesehenes:

Die Organisation kann nicht für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die während des Turniers entstehen. Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko teil. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, vor der Teilnahme am Turnier eine angemessene Kranken-, Rücktritts- und/oder Reiseversicherung abzuschließen. Bei extremen Witterungsbedingungen können die Kunstrasenplätze als ungeeignet für Fußballturniere angesehen werden. Die Organisation kann dafür in keiner Weise haftbar gemacht werden und es liegt höhere Gewalt vor.

P&M soccer events holland kann nicht für unvorhergesehene Umstände verantwortlich gemacht werden, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Terroranschläge, Unruhen, Gewerkschaftsaktionen, Naturkatastrophen, weltweite Viren-/Krankheitsausbrüche, Wetterbedingungen oder Feuer, oder falls die Veranstaltung von der (lokalen) Regierung abgesagt wird. Eine Rückerstattung ist dann leider nicht mehr möglich.

 

AVG

Sehr viele Organisationen nutzen und tauschen persönliche Daten aus. Dazu gehört auch P&M Soccer Events Holland, die den Winter Cup Holland organisiert. Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in den Niederlanden sind in der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) festgelegt.

Da das neue Gesetz (AVG) von Organisationen verlangt, in einer transparenten, verständlichen und klaren Sprache zu beschreiben, wie sie mit persönlichen Daten umgehen, möchte P&M Soccer Events Holland dies auf diese Weise tun. P&M Soccer Events Holland erklärt hiermit, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu tun, und alle gesammelten, verwalteten oder verarbeiteten Daten werden nur für Aufträge direkt für Kunden verwendet. 

Abgesehen von Foto- und Filmmaterial wird P&M Soccer Events diese Daten niemals an Dritte weitergeben, außer im Auftrag des Kunden oder im Falle einer geschäftlichen Auseinandersetzung, die ein Inkasso oder ein Gericht etc. erfordert. 

Da P&M Soccer Events Holland die persönlichen Daten der Kunden (in Form von Fotos und Videos) auf der Website und den Social Media-Kanälen verwenden möchte, um für den Winter Cup Holland zu werben, und als Retrospektive der Kunden, bitten wir alle unsere Kunden um eine Einverständniserklärung.