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Wir möchten daraus ein lustiges Fußballwochenende machen. Daher gelten am Wochenende folgende Regeln:
Das Seniorenwochenende ist ab 18 Jahren zugänglich. Wenn in einer Fußballmannschaft Minderjährige sind, ist das kein Problem. Die anmeldende Person muss dies anschließend der Organisation melden, damit sie aufgrund des Alkoholkonsums ein andersfarbiges Bändchen erhält.
Die Teilnahme am Turnier erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Hausordnung Ferienpark Duinrell und P&M Fußballevents Holland
Unser Ziel ist es, Ihnen einen fantastischen Aufenthalt in Duinrell zu bieten. Um diesen Besuch so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir einige Regeln und Richtlinien erstellt. Mit der Anmeldung zum Fußballwochenende und dem Betreten des Duinrell-Geländes erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.
Brand oder Unfall:
Im Brand-/Unfallfall muss sofort die Feuerwehr/Ambulanz (Tel.-Nr. 112) und anschließend die Leitung von Duinrell (070) 5155 333 benachrichtigt werden.
Zugangslegitimation:
Als Gast sind Sie verpflichtet, sich auf Verlangen ausweisen zu können. Wenn Gäste keinen Ausweis vorlegen können, behält sich Duinrell das Recht vor, die Unterbringung der Gäste abzulehnen. Dies ist mit Armbändern möglich, die von P&M Soccer Events zur Verfügung gestellt werden. Autokarte: Eine Autokarte gibt Ihnen die Möglichkeit, während Ihres Aufenthaltes mit Ihrem Fahrzeug in den Park einzufahren. Ihr Autoausweis mit Kennzeichen muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein, wenn Sie sich in Duinrell befinden.
Vertretungsberechtigte Person:
Duinrell ist berechtigt, Personen, Tieren, Fahrzeugen und Campingausrüstung den Zugang zu Duinrell bzw. den Aufenthalt dort zu verweigern. Den Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
Allgemeine Erholungsbedingungen:
Während eines Aufenthalts in Duinrell gelten außerdem die Erholungsbedingungen (basierend auf den Recron-Bedingungen für Touristenorte und Ferienunterkünfte). Diese Bedingungen liegen an der Rezeption von Duinrell zur Einsichtnahme aus und werden auf Anfrage bereitgestellt.
Verletzung:
Schäden an Gebäuden, Vegetation und anderem Eigentum von Duinrell sowie Schäden, die durch Verunreinigungen des Bodens, der Behälter oder Verschmutzungen jeglicher Art entstehen, werden in Rechnung gestellt.
Haftung:
Duinrell haftet nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust, Feuer, Verletzungen oder Unfälle jeglicher Art. Für Wertgegenstände können an der Duinrell-Rezeption Schließfächer gemietet werden. Sanitäranlagen: Wir bitten Sie, die Sanitäranlagen sauber zu halten. Nutzen Sie hierfür die Abfalleimer und Hygieneboxen. Chemietoiletten können an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entleert werden. Leitungswasser ist Trinkwasser. Abflusslöcher sind nur für Spülwasser vorgesehen. Abfall: Abfall/Haushaltsmüll darf nur in Plastiktüten in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden (Haushaltsmüllsäcke sind an der Duinrell-Rezeption erhältlich) und Glas nur in den dafür vorgesehenen Glascontainern.
Aufsicht und Verhalten Raucherpolitik:
In den Duingalows, Duinhosten und den öffentlichen Bereichen von Duinrell ist das Rauchen verboten.
Alkohol und weiche und harte Drogen:
Der Konsum weicher und harter Drogen sowie übermäßiger Alkoholkonsum sind strengstens verboten (ebenso wie Trunkenheit/Trinken in der Öffentlichkeit). Wird dies festgestellt, kann Duinrell den Gast vom Gelände verweisen.
Verbot:
Verboten ist das Ausheben von Löchern und Gräben, das Versickern von Abwässern, die Fahrt mit eigenen Booten auf den Gewässern, das Zünden von Feuerwerkskörpern, die Beschädigung von Bäumen, Pflanzen und Sträuchern sowie das Rauchen im Wald.
Aggression:
Jegliche Form von aggressivem Verhalten gegenüber Gästen und/oder Personal von Duinrell wird nicht toleriert. Sollte dies festgestellt werden, ruft Duinrell die Polizei und ist Duinrell dazu berechtigt, den betreffenden Personen den Zutritt zu Duinrell und den Aufenthalt dort zu verweigern.
Geräuschnorm:
Eine Belästigung anderer Freizeitnutzer durch Lärm, Ballspiele etc. ist nicht gestattet. Tonanlagen dürfen außerhalb der eigenen Wohnung nicht hörbar sein. Im Falle einer Belästigung durch Lärm oder lautes Verhalten kann Duinrell den betreffenden Personen sofort den Zugang und/oder den Aufenthalt auf dem Gelände untersagen. Nachtruhe: Während der Nachtruhe von 23.00 bis 07.00 Uhr ist die Schranke geschlossen und die Befahrt mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Es ist daher nicht möglich, Duinrell mit motorisierten Verkehrsmitteln vor 7:00 Uhr zu verlassen. Ein Verstoß hiergegen hat Konsequenzen. Wenn Sie nach 23:00 Uhr in Duinrell ankommen, können Sie Ihr Auto zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr auf dem Parkplatz P1 parken.
Höchstgeschwindigkeit:
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Hupen und unnötiges Fahren mit Autos und Motorrädern ist nicht gestattet. Motorroller mit gelbem Kennzeichen dürfen auf Duinrell nicht fahren. Zulässig ist allerdings ein blaues Kennzeichen. Das Fahren jeglicher Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder, sowie das Fahren von Go-Karts im Freizeitpark und im Wald- und Dünengebiet ist nicht gestattet.
Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Sollten Sie mit Ihrem Aufenthalt im Duinrell unzufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte vor Ort mit. Dies gibt uns die Möglichkeit, Ihre Beschwerde zu klären.
Bei einem Verstoß gegen die oben genannte Hausordnung ist Duinrell dazu berechtigt, der betreffenden Person den Zutritt bzw. den Aufenthalt bei Duinrell unverzüglich zu untersagen. Bei Duinrell gilt eine Nicht-Rückerstattungsrichtlinie.
Zusätzliche Informationen von P and M Soccer Events Holland
Viele Organisationen verwenden und tauschen personenbezogene Daten aus. Dies gilt auch für P&M Soccer Events Holland, das den Winter Cup Holland organisiert. Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in den Niederlanden sind in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.
Da das neue Gesetz (DSGVO) von Organisationen verlangt, in transparenter, verständlicher und klarer Sprache zu beschreiben, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen, möchte P&M Soccer Events Holland dies auch auf diese Weise tun. P&M Soccer Events Holland erklärt hiermit, dass es dies in gutem Glauben tut und dass alle von ihm gesammelten, verwalteten oder verarbeiteten Daten nur für Aufträge direkt für Kunden verwendet werden.
P&M Soccer Events wird diese Daten, mit Ausnahme von Foto- und Filmmaterial, niemals an Dritte weitergeben, es sei denn im Auftrag des Kunden oder im Falle eines Geschäftsstreits, in den ein Inkassobüro oder Gericht o. ä. einbezogen werden muss. Wir haben mit CataPromotions mit Sitz in Monnickendam einen Verarbeitungsvertrag für die Bilder. CataPromotions stellt die Bilder ausschließlich P&M Soccer Events Holland und nicht Dritten zur Verfügung.
Da P&M Soccer Events Holland personenbezogene Daten von Kunden (in Form von Fotos und Videos) auf der Website und in den sozialen Medienkanälen verwenden möchte, um für den Winter Cup Holland zu werben und als Kundenbewertung zu dienen, bitten wir um eine Einverständniserklärung von alle unsere Kunden.